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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

© 2026 Faitdujour Autos AG

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Faitdujour Autos AG mit Verbrauchern oder Unternehmern zur Durchführung von Garten- und Landschaftsbaumaßnahmen in Frankfurt am Main und Umgebung schließt. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die schriftliche Freigabe eines detaillierten Angebots zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das Angebot ist drei Monate lang gültig, sofern nicht anders angegeben. Durch die Beauftragung bestätigen Sie unsere Kenntnis Ihrer Wünsche bezüglich Baumpflanzung, Gartenplanung, Bewässerungstechnik, saisonaler Pflege, Terrassenbau oder Raseninstallation.

2. Leistungsumfang und Spezifikation

Unser Angebot bezieht sich ausschließlich auf die folgenden sechs Kernbereiche: 1) Pflanzung von Bäumen und Stauden, 2) individuelle Gartenplanung und Design, 3) Installation von Bewässerungssystemen, 4) saisonale Gartenpflege, 5) Bau von Terrassen und Gartenwegen sowie 6) Rasenverlegung und -pflege. Abweichungen von der Spezifikation sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich. Bei der Pflanzung von Bäumen garantieren wir die Sortenechtheit gemäß Pflanzenausweis. Die Planung umfasst eine maßstabsgetreue Zeichnung, die vor Beginn der Arbeiten freigegeben werden muss.

3. Haftungsausschlüsse und Naturgefahren

Faitdujour Autos AG haftet für Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. extreme Wetterereignisse, Hochwasser) entstehen, nicht. Bei der Pflanzung von Bäumen und Stauden unterliegen wir dem natürlichen Risiko des Anwachsens; wir garantieren jedoch eine fachgerechte Einpflanzung. Wir haften nicht für Schäden an bestehenden Leitungen im Boden, sofern diese vor Ort nicht eindeutig markiert waren. Die Haftung beschränkt sich bei vorsätzlicher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen Schaden und bei leichtfertiger Fahrlässigkeit auf das Vorhersehbare. Dies gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4. Datenschutz nach DSGVO

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Gartenprojekts in Frankfurt am Main, zur Kontaktaufnahme und zur Rechnungstellung gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten für die Gartenplanung und Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie zur Ausführung des Auftrags (z.B. Lieferung der Pflanzen oder Baumaterialien) unerlässlich ist.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von Faitdujour Autos AG erstellten Gartenpläne, 3D-Visualisierungen und Konzepte für Terrassen oder Bewässerungssysteme bleiben urheberrechtlich Eigentum des Unternehmens. Dem Kunden wird ein nicht-exklusives, befristetes Nutzungsrecht für das spezifische Objekt gewährt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an dritte Gartenbaubetriebe oder Veröffentlichung in sozialen Medien ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist untersagt. Bei der Bezahlung der vollständigen Rechnung erlischt dieses Verbot bezüglich der Nutzung des Plans zur Pflege und Instandhaltung.

6. Kündigung und Rücktritt

Der Kunde kann den Vertrag vor Beginn der Arbeiten mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Nach Baubeginn bei Maßnahmen wie Terrassenbau, Raseninstallation oder Bewässerungssystem-Verlegung können keine einseitigen Rücktritte mehr erklärt werden, es sei denn, eine wesentliche Vertragspflicht wurde verletzt. Bei Zahlungsverzug des Kunden nach Mahnung behalten wir uns das Recht vor, die Arbeit (z.B. saisonale Pflege oder Pflanzung) einzustellen. Alle bis zur Einstellung erbrachten Leistungen sind sofort fällig.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollte der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Frankfurt am Main. Für Verbraucher gilt das jeweilige gesetzlich zulässige Gerichtsverfahren.

8. Gewährleistung und Beschwerderecht

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Bei Bäumen und Stauden endet die Gewährleistung für Mängel, die auf unsachgemäße Pflege durch den Kunden zurückzuführen sind, nach einem Jahr. Wir bieten eine Servicegarantie für unsere Bewässerungssysteme und Raseninstallationen. Beschwerden über die Qualität der Pflanzung oder des Gartenbaus sind innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Als Verbraucher stehen Ihnen alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; Hinweise auf diese Rechte werden separat beigelegt.

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